Wir hoffen Sie zu Ihrem geplanten Aufenthalt auf unserer Marina begrüßen zu dürfen. Sollten Sie trotz Zimmerbuchung doch nicht kommen können bitten wir flogende Stornierungsbedingungen zu beachten.
Sollten Sie noch kurzfristiger stornieren, halten wir uns vor, den vollen Leistungspreis zu berechnen. Sollten Sie auch ein Frühstück gebucht haben, stellen wir dies selbstverständlich nicht in Rechnung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Marina Hafen Hohen Wieschendorf GmbH & Co. KG
– nachstehend „Marina“ genannt –
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern, zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Marina.
1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der Marina und dem Gast individuell vereinbart wurden.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung), der durch die Marina angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung.
Die Bestätigung der Zimmerbuchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail.
2.2 Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er der Marina gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der Marina eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken,
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Marina.
3. Preise und Leistungen
3.1 Die Marina ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten
und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Marina zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen
der Marina gegenüber Dritten.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4 Die Preise können von der Marina geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung
der Marina oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und die Marina dem zustimmt.
3.5 Rechnungen der Marina sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 8 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber
einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die
Marina berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt
der Verzugszinssatz 9% über dem Basiszinssatz. Der Marina bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede
Mahnung nach Verzugseintritt kann die Marina eine Mahngebühr von 10 EUR erheben.
3.6 Die Marina ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Marina ist ferner berechtigt, während
des Aufenthaltes des Gastes in der Marina aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen
und sofortige Zahlung zu verlangen.
3.7 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Marina aufrechnen
oder mindern.
4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes
4.1 Die Marina räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
– Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat die Marina Anspruch auf angemessene Entschädigung.
– Die Marina hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu
machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 30 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück.
Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte
Entschädigungspauschale ist.
– Sofern die Marina die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich
vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten
Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
4.2 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten
Leistungen ohne dies der Marina rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
4.3 Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern die Marina dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten
Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat die Marina keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die
Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der Marina. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.
5. Rücktritt der Marina
5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist die Marina ebenfalls
berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern
vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Marina die Buchung nicht endgültig bestätigt.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist
die Marina gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere von der Marina nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks,
gebucht werden;
– die Marina begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Marina in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-
bzw. Organisationsbereich der Marina zuzurechnen ist;
– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;
– ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt
– die Marina von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich
verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen der Marina nicht ausgleicht oder keine ausreichende
Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der Marina gefährdet erscheinen;
– der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach § 807
Zivilprozessordnung erteilt, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen
eingestellt hat;
– ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen
Gründen abgelehnt wird.
5.4 Die Marina hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.
5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6. An- und Abreise
6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, die Marina hat die Bereitstellung bestimmter
Zimmer schriftlich bestätigt.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Marina spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Marina
über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 12 Uhr den Tageszimmerpreis in
Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, der Marina nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden
ist.
7. Haftung
7.1 Die Marina haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit
haftet die Marina ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung
und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln,
Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht der Marina, es sei denn, dies wurde
individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.
7.4 Weckaufträge werden von der Marina mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Marina übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung
und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer
wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Die Marina ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger
Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
7.6 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.